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AGB
SKZ Cert GmbH Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2000

AGB

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die untenstehende AGB auch als druckerfreundliche PDF-Version zum an.


1. Schriftformklausel
a) Wir liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge des Bestellers, auch für Folgeaufträge, bei denen wir nicht ausdrücklich darauf hinweisen.
Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit im Voraus widersprochen.
b) Abweichende und zusätzliche Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Zustellungsnachweis für unsere schriftlichen Mitteilungen
Unsere schriftlichen Mitteilungen gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte, uns bekannte Anschrift gesandt worden sind. Die Absendung wird vermutet, wenn sich ein Abdruck oder abgezeichneter Durchschlag in unserem Besitz befindet oder wenn sich die Absendung aus einem abgezeichneten Versandvermerk oder einer abgezeichneten Versandliste ergibt.

3. Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote und Katalogpreise sind in allen Teilen freibleibend zu verstehen. Maßgebend ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Abschlüsse unserer Reisenden und Vertreter sowie telegrafische, telefonische und mündliche Abmachungen sind für uns erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung rechtswirksam.

4. Preise und Kosten
Die von uns angegebenen Preise gelten ab Lager Spangenberg, ausschließlich Verpackung, Zoll, Versicherung usw. Sie gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und müssen für Folgeaufträge neu bestätigt werden, auch wenn es sich um die gleichen Mengen und Artikel handelt.

5. Liefertermine, Teillieferungen
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Werden verbindlich vereinbarte Liefertermine aus Gründen nicht eingehalten, die wir nicht zu vertreten haben (Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung usw.), so sind wir berechtigt, den Auftrag unter angemessener Verlängerung der Lieferfrist durchzuführen. Bei unzumutbarer Dauer der Verzögerung sind die Vertragspartner berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Werden verbindlich vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Weist in einem solchen Falle der Besteller nach, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist, so kann er für jede Woche der Verspätung eine Verzugsentschädigung bis zu einem halben Prozent, für den Verzug insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Auftragswertes des Teiles der Lieferung verlangen, der von der Verspätung betroffen ist. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers bei Verzug und Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat oder innerhalb des Lagerbereiches einem Dritten zur Beförderung übergeben wurde.

7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Maßgeblich ist jeweils das Rechnungsdatum. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben. Werden uns Umstände bekannt, durch die uns unsere Forderungen gefährdet erscheinen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch von 7,5% zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ergeben, das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor. Bei Verarbeitung unserer Ware mit fremdem Material erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises unserer Ware zum Gesamtwert der durch Verarbeitung entstandenen Sache. Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand tritt der Besteller seine Forderung gegen den Dritten schon jetzt im Voraus an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, bei Zahlung, die er aus solcher Weiterveräußerung erhält, den aus unserer Warenlieferung noch offenstehenden Betrag unverzüglich an uns abzuführen. Wir haben das Recht, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers die sofortige Herausgabe der noch nicht verkauften Waren und die Bekanntgabe derjenigen Käufer zu verlangen, auf die sich die Abtretung der Kaufpreisforderung bezieht. Der Besteller hat uns zu diesem Zweck Einsicht in seine Bücher und Fakturen zu gestatten.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Zahlungen ist Spangenberg.
Ausschließlicher Gerichtsstand in allen Fällen ist für beide Teile das Amtsgericht Melsungen.
Es gilt deutsches Recht.